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   VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01   

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https://dejure.org/2003,24375
VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01 (https://dejure.org/2003,24375)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05.11.2003 - 7 K 559/01 (https://dejure.org/2003,24375)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05. November 2003 - 7 K 559/01 (https://dejure.org/2003,24375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitragsbescheid bei unzutreffender Erschließungseinheit zwischen Straße und Wohnweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auszug aus VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01
    Das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird wesentlich vom bebauungsrechtlichen Erschlossensein (§ 30 ff. BauGB) bestimmt mit der Folge, dass die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks - eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf der Fahrbahn einer Verkehrsanlage mit Personen- und (zumindest) kleineren Versorgungsfahrzeugen bis zur Höhe des Grundstücks zu fahren und es von da ab ggf. über einen Gehweg und/oder Radweg betreten zu können, oder eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf das Grundstück mit Kraftwagen heraufzufahren - für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, wesentlich vom Bebauungsrecht abhängt (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 01.03.1991, BVerwGE 88, 70; Urt. v. 10.12.1993 - 8 C 59/91 -, NVwZ 1994, 910).

    In diesem Zusammenhang muss allerdings die dem Grundstück der Kläger hier durch die ... straße vermittelte Bebaubarkeit entsprechend der vom Bundesverwaltungsgericht für die Mehrfacherschließung eines Grundstücks entsprechenden Regel "hinweggedacht" werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1998, NVwZ 1998, 1187; Urt. v. 10.12.1993 - 8 C 59/91 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01
    Das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird wesentlich vom bebauungsrechtlichen Erschlossensein (§ 30 ff. BauGB) bestimmt mit der Folge, dass die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks - eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf der Fahrbahn einer Verkehrsanlage mit Personen- und (zumindest) kleineren Versorgungsfahrzeugen bis zur Höhe des Grundstücks zu fahren und es von da ab ggf. über einen Gehweg und/oder Radweg betreten zu können, oder eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf das Grundstück mit Kraftwagen heraufzufahren - für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, wesentlich vom Bebauungsrecht abhängt (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 01.03.1991, BVerwGE 88, 70; Urt. v. 10.12.1993 - 8 C 59/91 -, NVwZ 1994, 910).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

    Auszug aus VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01
    Nr. ... als unbefahrbarer Wohnweg lediglich nach § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beitragsfähig sein kann, so können diese Anlagen auch nicht gemäß § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung zusammengefasst werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1993 - 8 C 58/91 - NVwZ 1994, 912), was im Übrigen auch nicht erfolgt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1571/98

    Erschließungsbeitrag: befahrbarer Wohnweg; Hemmung des Ablaufs der

    Auszug aus VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01
    Denn ein nach § 5 Abs. 6 StrG als unbefahrbarer "Gehweg" gewidmet geltender Weg würde durch eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne weiteres zu einem befahrbaren Wohnweg (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2000 - 2 S 1571/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1996 - 8 S 1127/96

    Gebührenfestsetzung im Widerspruchsbescheid als Klagegegenstand

    Auszug aus VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01
    Die Kläger hatten weder durch die Antragstellung noch in der Klagebegründung durch entsprechende von der Hauptsache unabhängige Erwägungen zum Ausdruck gebracht, dass sie den Widerspruchsbescheid neben dem Erstbescheid wegen einer zusätzlichen selbständigen Beschwer (vgl. dazu § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO) anfechten wollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1982, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.1996 - 8 S 1127/96 -).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    Auszug aus VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01
    Vielmehr muss wegen der unterschiedlichen Erschließungsfunktion der beiden Teilstrecken davon ausgegangen werden, dass es sich aus der Sicht des Erschließungsbeitragsrechts um zwei unterschiedliche Erschließungsanlagen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.06.1995 - 8 C 33/94 -, NVwZ-RR 1995, 695).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    Auszug aus VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01
    In diesem Zusammenhang muss allerdings die dem Grundstück der Kläger hier durch die ... straße vermittelte Bebaubarkeit entsprechend der vom Bundesverwaltungsgericht für die Mehrfacherschließung eines Grundstücks entsprechenden Regel "hinweggedacht" werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1998, NVwZ 1998, 1187; Urt. v. 10.12.1993 - 8 C 59/91 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

    Auszug aus VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01
    Im Übrigen ist aber auch für die Erhebung von Vorausleistungen das Vorhandensein einer rechtswirksamen Beitragssatzung erforderlich, da die Höhe der Vorausleistung so lange nicht hinreichend bestimmbar ist, wie nicht Art und Umfang der Erschließungsanlage, ihre Herstellungsmerkmale sowie die Art der Ermittlung und Verteilung des Aufwands durch die in § 132 BauGB vorgesehene Ortssatzung geregelt ist, und Vorausleistungen die Höhe des zu erwartenden Erschließungsaufwands nicht übersteigen dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1985, NVwZ 1985, 751; Reif, Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, Erl. 6.2.2.4.1, S. 316).
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